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Häufige Fragen

Orientierung, bevor wir beginnen.

Hier finden Sie klare Antworten zu Zuständigkeit, Zusammenarbeit, Kosten und dem Ablauf grenzüberschreitender Mandate.

Wie wird die Zuständigkeit für mein Anliegen geklärt?

Vor jeder Mandatsannahme prüft die Kanzlei den Sachverhalt, die betroffenen Rechtsordnungen und die konkret erforderliche Zulassung. Sie erfahren transparent, wer Ihr Anliegen bearbeitet und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Können Sie mich in einem Verfahren in der Türkei vertreten?

Ja, soweit die Angelegenheit von einer in der Türkei zugelassenen anwaltlichen Person übernommen werden kann. Je nach Ort und Gegenstand erfolgt die Bearbeitung persönlich oder gemeinsam mit einem türkischen Kooperationsanwalt. Sie erhalten vorab eine klare Information darüber, wer das Mandat führt.

Ich lebe in Deutschland und erreiche meinen Anwalt in der Türkei kaum. Können Sie übernehmen?

Wir können zunächst Unterlagen, Verfahrensstand und Zuständigkeit prüfen. Eine Übernahme oder zusätzliche Koordination ist möglich, wenn keine Interessenkollision besteht und die erforderlichen Vollmachten sowie Informationen vorliegen. Bestehende Mandatsverhältnisse werden dabei respektiert.

Welche Sprachen werden angeboten?

Die Beratung und Kommunikation erfolgen auf Deutsch und Türkisch sowie – nach vorheriger Abstimmung – auf Englisch.

Wie läuft eine erste Kontaktaufnahme ab?

Sie senden eine kurze Nachricht mit den Namen aller beteiligten Personen oder Unternehmen und einer knappen Beschreibung. Wir prüfen Zuständigkeit, mögliche Interessenkonflikte und die Dringlichkeit. Erst danach wird über eine Mandatsannahme und die Vergütung entschieden.

Entsteht durch das Kontaktformular bereits ein Mandat?

Nein. Das Absenden einer Nachricht begründet noch kein Mandatsverhältnis und löst keine Fristenkontrolle aus. Ein Mandat entsteht erst nach ausdrücklicher Annahme durch die zuständige anwaltliche Person.

Wie werden die Kosten festgelegt?

Die Vergütung richtet sich je nach Auftrag nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften oder einer transparenten Vergütungsvereinbarung. Umfang, verantwortliche Person und voraussichtliche Kosten werden vor Beginn der kostenpflichtigen Tätigkeit erläutert.

Kann ich Unterlagen hochladen?

Im ersten Schritt kann ein PDF übermittelt werden, wenn es zum Verständnis zwingend erforderlich ist. Bitte senden Sie keine Originale und zunächst nur so viele personenbezogene Daten wie nötig. Für umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen vereinbaren wir einen geeigneten Übermittlungsweg.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?

Allgemeine Anfragen werden während der Bürozeiten so zeitnah wie möglich geprüft. Eine verbindliche Fristüberwachung beginnt durch eine Anfrage nicht.

Bieten Sie Termine per Telefon oder Video an?

Ja. Nach Klärung von Zuständigkeit und Beratungsumfang können Termine persönlich, telefonisch oder per Video stattfinden. Termine werden vorab vereinbart.

Wer bearbeitet deutsche Rechtsfragen?

Rechtsfragen des deutschen Rechts werden durch entsprechend zugelassene deutsche Kooperationsanwältinnen und Kooperationsanwälte bearbeitet. Vor Beginn der Tätigkeit wird transparent mitgeteilt, wer für den jeweiligen Teil der Angelegenheit verantwortlich ist.

Unterstützen Sie auch Kanzleien?

Ja. Wir unterstützen Kanzleien insbesondere bei Fragestellungen zum türkischen Recht, bei rechtlichen Stellungnahmen, Rechtsgutachten, Recherchen sowie bei der Prüfung türkischer Urkunden und Verträge.

Noch offen?

Schreiben Sie uns.

Eine kurze Schilderung genügt für die erste Prüfung. Bitte nennen Sie beteiligte Personen und mögliche Fristen.