Erbstreit und Nachlass

Erbstreit und Nachlass in der Türkei. Kontakt auf Deutsch und Türkisch. Wir klären Unterlagen und Leistungsumfang.

VERFAHREN IN DER TÜRKEI · DEUTSCH & TÜRKISCH

Erbstreit und Nachlass

Sie erhalten Ihren Anteil an einem Erbe in der Türkei nicht, es gibt Streit über die Aufteilung oder Sie möchten eine frühere Immobilienübertragung des Erblassers prüfen lassen? Wir prüfen Ihre Unterlagen und rechtlichen Möglichkeiten und begleiten die erforderlichen Verfahren. Sie können mit uns auf Deutsch oder Türkisch kommunizieren.

Worum es in Ihrem Fall gehen kann

  • Streit über die Erbenstellung, den Nachlass – also das hinterlassene Vermögen und die Schulden – und die Aufteilung des Erbes.
  • Ansprüche zum Schutz des gesetzlich geschützten Mindestanteils am Erbe nach türkischem Recht, insbesondere die Herabsetzungsklage (tenkis).
  • Streit über Immobilienübertragungen, mit denen Erben benachteiligt worden sein sollen, insbesondere wegen behaupteter Scheingeschäfte des Erblassers (muris muvazaası).

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen prüfen wir zunächst das anwendbare Recht und die zuständigen Stellen. Anhand der Unterlagen klären wir, welche Ansprüche und Verfahrensschritte in Betracht kommen.

Diese Angaben helfen bei der ersten Einordnung

  • Kurze Angaben zum Erblasser, zum Sterbedatum und zu den Beteiligten.
  • Bekannte Immobilien, Konten, Übertragungen und weitere Vermögenswerte.
  • Vorhandene Erbnachweise, Testamente, Grundbuchunterlagen und Gerichtsschreiben.

So beginnt die Zusammenarbeit

Wir klären zunächst Ihr Anliegen, die Beteiligten und die vorhandenen Unterlagen. Danach besprechen wir Zuständigkeiten, die nächsten Schritte sowie Leistungsumfang und Vergütung. Eine verbindliche Übernahme erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung.

Ihr Anliegen zum Erbe

Türkisches Recht · Erbstreit und Nachlass

Für die erste Kontaktaufnahme genügen Ihre Kontaktdaten und eine kurze Schilderung. Nennen Sie bitte auch bekannte Fristen. Weitere Unterlagen und den Umfang der Prüfung stimmen wir mit Ihnen ab.

    Weitere Angaben oder PDF (optional)

    So geht es weiter:Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen. Umfang und Kosten einer Beratung klären wir vorher.

    Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Weder die Übermittlung des Formulars noch ein Telefonat begründet für sich allein ein Mandatsverhältnis oder die Übernahme einer Fristenkontrolle; dies bedarf unserer ausdrücklichen Bestätigung.

    Die Anfrage allein begründet kein Mandatsverhältnis und keine Übernahme einer Fristenkontrolle. Bei dringenden oder fristgebundenen Anliegen rufen Sie uns bitte an.

    Anrufen: 0221 16928292