Familienrecht mit Bezug zur Türkei

Wir unterstützen Sie bei Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge und weiteren familienrechtlichen Anliegen mit Türkei-Bezug und koordinieren die erforderlichen grenzüberschreitenden Schritte.

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Familienrecht mit Bezug zur Türkei

Geht es um Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder den Umgang mit Ihrem Kind und besteht ein Bezug zur Türkei? Wir berücksichtigen die Länder, in denen die Familie lebt, vorhandene Entscheidungen und Ihr Anliegen und erläutern die rechtlichen Möglichkeiten.

So unterstützen wir Sie

  • Wir prüfen Anliegen und Unterlagen zur Scheidung und zu deren Folgen.
  • Wir unterstützen Sie bei Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht und dem persönlichen Kontakt zwischen Eltern und Kind.
  • Bei grenzüberschreitenden Fällen prüfen wir Zuständigkeit, anwendbares Recht und erforderliche Verfahren und koordinieren die weiteren Schritte.

Diese Angaben helfen uns bei der ersten Prüfung

  • Kurze Schilderung Ihres Anliegens und Wohnsitzländer der Beteiligten.
  • Angaben zu laufenden Verfahren, vorhandene Entscheidungen und relevante Unterlagen.
  • Bekannte Gerichtstermine, Zustellungen und Fristen.

Welche Unterlagen wir benötigen und welchen Umfang die Unterstützung hat, klären wir anhand Ihres konkreten Anliegens.

Klare Absprachen von Anfang an

Wir prüfen zunächst Ihr Anliegen und die vorhandenen Unterlagen. Zuständigkeiten, Leistungsumfang und Vergütung klären wir mit Ihnen und erläutern die möglichen nächsten Schritte.

Soweit deutsches Recht betroffen ist, erfolgt die Bearbeitung gemeinsam mit entsprechend zugelassenen deutschen Kooperationsanwältinnen und Kooperationsanwälten.

Familienrechtliches Anliegen schildern

Ihr Anliegen: Familienrecht

    Weitere Angaben oder PDF (optional)

    So geht es weiter:Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen. Umfang und Kosten einer Beratung klären wir vorher.

    Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Weder die Übermittlung des Formulars noch ein Telefonat begründet für sich allein ein Mandatsverhältnis oder die Übernahme einer Fristenkontrolle; dies bedarf unserer ausdrücklichen Bestätigung.

    Bei Fristen oder dringenden Anliegen rufen Sie uns bitte direkt an.

    Anrufen: +49 221 16928292