Arbeitsrechtliche Anliegen in der Türkei

Wir unterstützen Sie bei Arbeitsverträgen, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmeransprüchen nach türkischem Recht.

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Arbeitsrechtliche Anliegen in der Türkei

Benötigt Ihr Unternehmen rechtliche Unterstützung zu Arbeitsverträgen, Ansprüchen von Beschäftigten oder der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in der Türkei? Wir prüfen Ihre Pflichten als Arbeitgeber und die vorhandenen Unterlagen nach türkischem Arbeitsrecht.

So unterstützen wir Sie

  • Wir prüfen Regelungen zu Tätigkeit, Vergütung, Arbeitsbedingungen und weiteren Pflichten im Arbeitsvertrag.
  • Bei einer geplanten Beendigung des Arbeitsverhältnisses prüfen wir die Ausgangslage, die Unterlagen und die rechtlichen Risiken.
  • Wir prüfen Forderungen zu Vergütung, Entschädigungen und anderen Arbeitnehmeransprüchen sowie bestehende Streitigkeiten.

Diese Angaben helfen uns bei der ersten Prüfung

  • Kurze Angaben zum Arbeitsverhältnis und zum Unterstützungsbedarf Ihres Unternehmens.
  • Arbeitsvertrag, relevante Korrespondenz und vorhandene Vergütungs- oder Zahlungsunterlagen.
  • Vorhandene Forderungen, Zustellungen oder Verfahrensangaben und bekannte Fristen.

Welche Unterlagen wir benötigen und welchen Umfang die Unterstützung hat, klären wir anhand Ihres konkreten Anliegens.

Klare Absprachen von Anfang an

Wir prüfen zunächst Ihr Anliegen und die vorhandenen Unterlagen. Zuständigkeiten, Leistungsumfang und Vergütung klären wir mit Ihnen und erläutern die möglichen nächsten Schritte.

Soweit deutsches Recht betroffen ist, erfolgt die Bearbeitung gemeinsam mit entsprechend zugelassenen deutschen Kooperationsanwältinnen und Kooperationsanwälten.

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Ihr Anliegen: Türkisches Arbeitsrecht

    Weitere Angaben oder PDF (optional)

    So geht es weiter:Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen. Umfang und Kosten einer Beratung klären wir vorher.

    Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Weder die Übermittlung des Formulars noch ein Telefonat begründet für sich allein ein Mandatsverhältnis oder die Übernahme einer Fristenkontrolle; dies bedarf unserer ausdrücklichen Bestätigung.

    Bei Fristen oder dringenden Anliegen rufen Sie uns bitte direkt an.

    Anrufen: +49 221 16928292