Türkisches Privatrecht für Kanzleien
Wir unterstützen Kanzleien bei klar abgegrenzten Fragen des türkischen Familien-, Erb-, Immobilien- und sonstigen Privatrechts.
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Türkisches Privatrecht für Kanzleien
In familien-, erb-, immobilienrechtlichen und anderen privatrechtlichen Mandaten unterstützen wir Sie bei Fragen zu Personen, Vermögenswerten oder Vorgängen in der Türkei. Den türkischrechtlichen Teil bearbeiten wir im mit Ihrer Kanzlei vereinbarten Umfang.
So unterstützen wir Sie
- Wir prüfen die konkreten privatrechtlichen Fragen und die zugehörigen Unterlagen nach türkischem Recht.
- Wir klären, welche Fragen zu Personen, Immobilien oder anderen Vermögenswerten in der Türkei zu untersuchen sind und welche Schritte in Betracht kommen.
- Mit der mandatsführenden Kanzlei planen wir Prüfung, Unterlagenbeschaffung und lokale Abstimmung und klären Aufgaben sowie Informationswege.
Diese Angaben helfen uns bei der ersten Prüfung
- Gegenstand des Mandats und zu beantwortende Rechtsfragen.
- Bezug zu Personen, Vermögenswerten oder Vorgängen in der Türkei.
- Vorhandene Unterlagen, gewünschte Unterstützung und bekannte Fristen.
Welche Unterlagen wir benötigen und welchen Umfang die Unterstützung hat, klären wir anhand Ihres konkreten Anliegens.
Klare Absprachen von Anfang an
Wir prüfen zunächst Ihr Anliegen und die vorhandenen Unterlagen. Zuständigkeiten, Leistungsumfang und Vergütung klären wir mit Ihnen und erläutern die möglichen nächsten Schritte.
Die Beratung zum deutschen Recht und die Bearbeitung des deutschen Mandatsteils verbleiben bei der mandatsführenden Kanzlei beziehungsweise den hierfür zugelassenen deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Zusammenarbeit im Mandat anfragen
Ihr Anliegen: Privatrechtliche Mandate
Bei Fristen oder dringenden Anliegen rufen Sie uns bitte direkt an.