Türkei · Zahlungsdienste · In Kraft
Fernidentifizierung bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten neu geregelt
Erweiterter Rechtsrahmen für die Fernidentifizierung
Die Türkische Zentralbank hat die zulässigen Verfahren zur Fernidentifizierung bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten erweitert. Die geänderte Verordnung nennt nun ausdrücklich biometrische Verfahren und Identitätsdokumente mit elektronischer Authentifizierungsfunktion.
Die Neuregelung begründet keinen Anspruch auf eine vollständig digitale Kontoeröffnung. Annahmerichtlinien, Geldwäscheprüfung, Datenschutz und technische Sicherheitsanforderungen bleiben maßgeblich.
NFC bleibt der Regelfall
Die begleitende Bekanntmachung konkretisiert die technischen Anforderungen. Vorrangig soll das Identitätsdokument über Nahfeldkommunikation (NFC) geprüft werden. Ist dies nicht möglich, können optische Zeichenerkennung, Kartenlesegeräte oder andere von der Zentralbank festgelegte Verfahren eingesetzt werden. Sicherheitsmerkmale müssen geprüft und der Vorgang lückenlos aufgezeichnet werden.
Ausländische Reisepässe
Für ausländische Staatsangehörige ist eine Fernidentifizierung unter den Voraussetzungen der einschlägigen Geldwäschevorschriften möglich, wenn ein NFC-fähiger Reisepass nach ICAO-Standard 9303 verwendet wird. Chipprüfung, Lebenderkennung, Dokumentation und risikobasierte Kontrollen bleiben erforderlich.
Kurzfazit
Die Fernidentifizierung wird technisch erweitert, bleibt aber an dokumentierte Sicherheitsprüfungen gebunden. NFC ist der Regelfall; alternative Verfahren und geeignete ausländische Reisepässe können unter bestimmten Voraussetzungen einbezogen werden.
Amtliche Quellen
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