TÜRKEI · 17.09.2026

Türkei: Verfassungsgericht beanstandet jahrelange Beschlagnahme gedruckter Bücher

Amtsblatt: 17. September 2026 · Entscheidung: 16. Dezember 2025 · Gericht: Türkisches Verfassungsgericht, Plenum · Beschwerde: Hasan Kaya Cemal und weitere, 2016/1845

Vorläufige Maßnahme darf nicht zum dauerhaften Verbot werden

Das türkische Verfassungsgericht hat in verbundenen Verfahren mit Stimmenmehrheit eine Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit durch Beschlagnahme gedruckter Werke sowie durch einzelne Druck-, Vervielfältigungs-, Vertriebs- und Verkaufsverbote festgestellt. Die betroffenen Bücher waren in der Türkei gedruckt worden. Eine Vorschrift für im Ausland gedruckte Werke bot daher keine Grundlage; auch die allgemeine Schrankenregelung bestimmte die Voraussetzungen einer Beschlagnahme als Sicherungsmaßnahme nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend klar.

Getrennt angeordnete geschlossene Bücher auf einem Tisch, Symbolbild
KI-generiertes Symbolbild.

Fortdauernde Eingriffe kontrollieren

Mehrere Beschlagnahmen bestanden noch Jahre nach dem Ende der jeweiligen Ermittlungen oder Verfahren fort. Damit hatten sie den Charakter einer vorläufigen Maßnahme verloren und wirkten wie ein endgültiges Verbot. Das Gericht betonte die rasche Bekanntgabe begründeter Entscheidungen an Betroffene, wirksame Rechtsbehelfe und eine regelmäßige Prüfung, ob die Maßnahme weiter nötig ist. Die Eingriffe erfüllten das Gesetzlichkeitserfordernis aus Artikel 13 der Verfassung nicht.

Rechtsfolge und Grenze

Die betroffenen Verfahren gehen zur Beseitigung der Verletzungen an die zuständigen Gerichte zurück; außerdem sprach das Verfassungsgericht den Beschwerdeführern immateriellen Schadensersatz in den im Anhang genannten Beträgen zu. Das Urteil schließt eine Beschlagnahme oder Einziehung gedruckter Werke bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht generell aus und verweist auf die dafür geltenden Verfahrensgarantien.

Amtliche Quellen

← Zur Nachrichtenübersicht