Türkei · Internationale Abkommen · 08.09.2026
COP31-Gaststaatabkommen genehmigt: Rahmen für die Konferenz in Antalya
Termine und Konferenzort sind vertraglich festgelegt
Das Gaststaatabkommen zwischen der Republik Türkei und dem Sekretariat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist mit dem am 8. September 2026 veröffentlichten Präsidialbeschluss Nr. 11779 genehmigt worden. Es regelt den rechtlichen, administrativen und technischen Rahmen für die COP31 und die damit verbundenen Treffen in Antalya.

Die vorbereitenden Sitzungen sind für den 3. bis 8. November 2026 vorgesehen. Die COP31 und die verbundenen Vertragsstaatenkonferenzen sollen vom 9. bis 20. November 2026 stattfinden. Konferenzgelände, zusätzliche Flächen, Dienstleistungen und weitere UNFCCC-Treffen werden gemeinsam erfasst. Änderungen von Ort oder Zeitraum bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien.
Organisations-, Sicherheits- und Zugangspflichten der Türkei
Die Türkei stellt Konferenzräume, technische Infrastruktur, Internet- und Kommunikationsdienste, Sicherheitsmaßnahmen sowie medizinische Notfallversorgung bereit. Das Abkommen enthält außerdem ausdrückliche Vorgaben zur Barrierefreiheit. Die Anlagen müssen rechtzeitig vor Beginn nutzbar und bis zum Ende der Veranstaltung funktionsfähig sein.
Für berechtigte Konferenzteilnehmende ist ein gebührenfreies und möglichst beschleunigtes Visumverfahren vorgesehen. Die Bearbeitung ist mit dem Registrierungssystem der Konferenz verknüpft. Daraus folgt keine allgemeine Visumfreiheit; die Erleichterungen gelten nur für die vom Abkommen erfassten Personengruppen.
Vorrechte, Immunitäten und Kostenverteilung
Für UN-Bedienstete, staatliche Delegationen und weitere erfasste Personen gelten die im Abkommen bestimmten Vorrechte und Immunitäten. Zusätzliche Kosten der Ausrichtung sowie Ausgaben für temporäre Anlagen, Verkehr, Sicherheit, Technik und bestimmte Reisen werden nach der vertraglichen Aufgabenverteilung getragen. Das Abkommen nennt für vorläufige finanzielle Verpflichtungen der Türkei einen Höchstbetrag von 7.715.200 US-Dollar. Dieser Betrag ist nicht mit dem gesamten Konferenzbudget gleichzusetzen.
Das Abkommen tritt nach Mitteilung des Abschlusses der innerstaatlichen Verfahren auf diplomatischem Weg in Kraft. Seine Durchführung reicht bis zum Abschluss der Konferenz und der noch offenen vertraglichen Verpflichtungen.
Kurzüberblick
Das Gaststaatabkommen regelt Zeitraum, Ort, Einreiseerleichterungen, Sicherheit, medizinische Versorgung, Vorrechte und Kostenverteilung der COP31 in Antalya. Die Bestimmungen sind auf die Konferenz und die erfassten Personen begrenzt; sie schaffen keine allgemeine Visum- oder Immunitätsregelung.