DEUTSCHLAND · 16.09.2026

Deutschland: Eilrechtsschutz trotz laufenden Schiedsverfahrens zu prüfen

Veröffentlichung: 16. September 2026 · Beschluss: 22. Juni 2026 · Gericht: Bundesverfassungsgericht, 3. Kammer des Ersten Senats · Aktenzeichen: 1 BvR 2696/25

Vergütung in der außerklinischen Intensivpflege

Das Bundesverfassungsgericht hat über den Eilantrag eines Anbieters außerklinischer Intensivpflege entschieden. Dieser streitet mit Krankenkassen über seine Vergütung. Das Landessozialgericht hatte vorläufigen Rechtsschutz vollständig abgelehnt, weil das gesetzlich vorgesehene Schiedsverfahren noch lief. Unter den Umständen des Falls verletzte dies nach dem Beschluss den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

Geschlossene Akte in einem Gerichtsflur, Symbolbild
KI-generiertes Symbolbild.

Drohende Existenzgefährdung verlangt Prüfung

Der Anbieter machte geltend, ohne eine vorläufige Vergütungsregelung in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet zu sein. Ein laufendes Schiedsverfahren entbindet das Gericht bei einem solchen Vortrag nicht von einer wirksamen Prüfung des Eilantrags. Es muss die maßgeblichen Tatsachen aufklären und, soweit erforderlich, die Folgen einer vorläufigen Entscheidung gegeneinander abwägen.

Keine Vergütungshöhe festgelegt

Das Bundesverfassungsgericht hat selbst keine vorläufige Vergütung zugesprochen. Das Landessozialgericht muss erneut entscheiden. Der Beschluss hebt das Schiedsverfahren nicht allgemein auf; er verlangt eine konkrete Prüfung des geltend gemachten schweren Schadens und des Rechtsschutzbedarfs.

Kurzüberblick

Auch während eines verpflichtenden Schiedsverfahrens kann Eilrechtsschutz geboten sein, wenn ein Leistungserbringer eine existenzgefährdende Lage geltend macht. Über den konkreten Eilantrag muss das Fachgericht erneut befinden.

Amtliche Quellen

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