DEUTSCHLAND · 16.09.2026
Deutschland: Eilrechtsschutz trotz laufenden Schiedsverfahrens zu prüfen
Veröffentlichung: 16. September 2026 · Beschluss: 22. Juni 2026 · Gericht: Bundesverfassungsgericht, 3. Kammer des Ersten Senats · Aktenzeichen: 1 BvR 2696/25
Vergütung in der außerklinischen Intensivpflege
Das Bundesverfassungsgericht hat über den Eilantrag eines Anbieters außerklinischer Intensivpflege entschieden. Dieser streitet mit Krankenkassen über seine Vergütung. Das Landessozialgericht hatte vorläufigen Rechtsschutz vollständig abgelehnt, weil das gesetzlich vorgesehene Schiedsverfahren noch lief. Unter den Umständen des Falls verletzte dies nach dem Beschluss den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

Drohende Existenzgefährdung verlangt Prüfung
Der Anbieter machte geltend, ohne eine vorläufige Vergütungsregelung in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet zu sein. Ein laufendes Schiedsverfahren entbindet das Gericht bei einem solchen Vortrag nicht von einer wirksamen Prüfung des Eilantrags. Es muss die maßgeblichen Tatsachen aufklären und, soweit erforderlich, die Folgen einer vorläufigen Entscheidung gegeneinander abwägen.
Keine Vergütungshöhe festgelegt
Das Bundesverfassungsgericht hat selbst keine vorläufige Vergütung zugesprochen. Das Landessozialgericht muss erneut entscheiden. Der Beschluss hebt das Schiedsverfahren nicht allgemein auf; er verlangt eine konkrete Prüfung des geltend gemachten schweren Schadens und des Rechtsschutzbedarfs.
Kurzüberblick
Auch während eines verpflichtenden Schiedsverfahrens kann Eilrechtsschutz geboten sein, wenn ein Leistungserbringer eine existenzgefährdende Lage geltend macht. Über den konkreten Eilantrag muss das Fachgericht erneut befinden.