DEUTSCHLAND · 15.09.2026

Deutschland: Künstlersozialabgabe für 2027 auf 5,0 Prozent festgesetzt

Verkündung: 15. September 2026 · Inkrafttreten des Beitragssatzes: 1. Januar 2027 · Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 262

Satz für das kommende Jahr

Die Verordnung zur Künstlersozialabgabe 2027 setzt den Abgabesatz für dieses Jahr auf 5,0 Prozent fest. Für Unternehmen, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtig sind, ist der Satz für die Planung des Jahres 2027 relevant. Die kurze Verordnung ändert nicht selbst den Kreis der Abgabepflichtigen; ob und auf welche Entgelte eine Abgabe anfällt, richtet sich weiterhin nach dem Gesetz.

Geschlossene Mappe und Pinsel in einem Atelier, Symbolbild
KI-generiertes Symbolbild.

Inkrafttreten beachten

Die Verordnung wurde am 15. September 2026 verkündet. Der Satz für 2027 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Nur die Änderung zum Außerkrafttreten der älteren Verordnung gilt bereits ab dem Tag nach der Verkündung. Der neue Satz ist daher nicht als aktueller Satz für Zahlungen des Jahres 2026 zu behandeln.

Kurzüberblick

Abgabepflichtige Unternehmen müssen für 2027 mit 5,0 Prozent kalkulieren. Abgabepflicht und Bemessungsgrundlage sind im Einzelfall gesondert zu prüfen.

Amtliche Quellen

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