Türkei · EU-Finanzhilfe · 08.09.2026
Änderung des IPA-Programms 2016: Justiz, Grundrechte und kommunale Dienste in Erdbebengebieten
Finanz- und Durchführungsanhang neu gefasst
Das vierte Änderungsprotokoll zur Finanzierungsvereinbarung über das türkische Jahresaktionsprogramm 2016 ist mit dem am 8. September 2026 veröffentlichten Präsidialbeschluss Nr. 11778 genehmigt worden. Es ersetzt den Programmanhang und ordnet Budgets, Maßnahmen und Durchführungsformen neu.

Der neue Anhang bündelt im Rahmen von IPA II Maßnahmen in den Bereichen Demokratie und Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Für das Hauptprogramm wird ein Gesamtvolumen von 369.307.706,82 Euro bei einem EU-Beitrag von 233.900.000 Euro ausgewiesen. Für eine gesonderte Maßnahme im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sind Kosten und EU-Beitrag von jeweils 4,4 Millionen Euro vorgesehen.
Maßnahmen in Justiz und Grundrechten
Der Sektor Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte ist mit 114.456.402,56 Euro veranschlagt. Davon entfallen 16.211.470,84 Euro auf die Justizmaßnahme und 4.722.429,18 Euro auf die Grundrechtsmaßnahme. Genannt werden unter anderem die Leistungsfähigkeit von Familiengerichten, forensische Laborkapazitäten, alternative Streitbeilegung, strafrechtliche Zusammenarbeit, der Schutz von Frauen und Kindern, die Roma-Strategie und geschlechtergerechte Haushaltsplanung in öffentlichen Einrichtungen.
Die Beträge begründen kein neues, unmittelbar für Einzelpersonen zugängliches Zuschussprogramm. Sie stehen für institutionelle Maßnahmen, deren Verwendung sich nach den im Abkommen bestimmten Begünstigten, Durchführungswegen, Vergabe- und Kontrollvoraussetzungen richtet.
Reserve für kommunale Dienste in Erdbebengebieten
Nach den Erwägungen soll innerhalb der Maßnahmen Justiz und Grundrechte eine Reserve geschaffen werden, um humanitäre Bedürfnisse und Dienstleistungen in den vom Erdbeben 2023 betroffenen Gemeinden zu unterstützen. Zugleich soll die integrierte Programmierungs- und Überwachungskapazität für IPA 2021 bis 2027 gestärkt werden.
Das Änderungsprotokoll tritt mit der letzten schriftlichen Mitteilung über den Abschluss der innerstaatlichen Verfahren in Kraft. Die Veröffentlichung des Genehmigungsbeschlusses bedeutet deshalb nicht, dass sämtliche Projektmittel am selben Tag ausgezahlt werden.
Kurzüberblick
Der neue IPA-Anhang aktualisiert Maßnahmen und Budgets für Justiz, Grundrechte, Inneres, Regierungsführung und kommunale Dienste in Erdbebengebieten. Es handelt sich um institutionelle Programmfinanzierung und nicht um unmittelbar abrufbare Einzelzuschüsse.