Anerkennung und Vollstreckung in der Türkei
Wir prüfen die Voraussetzungen für die Anerkennung oder Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen in der Türkei und begleiten die erforderlichen Verfahren.
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Anerkennung und Vollstreckung in der Türkei
Sie möchten eine ausländische Gerichtsentscheidung in der Türkei verwenden oder eine darin zugesprochene Forderung dort durchsetzen? Wir prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Entscheidung in der Türkei anerkannt und bei Bedarf für vollstreckbar erklärt werden kann.
So unterstützen wir Sie
- Wir prüfen die Entscheidung und die vorhandenen Unterlagen, einschließlich etwaiger Rechtskraft- und Zustellungsnachweise.
- Je nach Art der Entscheidung und Ihrem Ziel klären wir das passende Verfahren und die benötigten Unterlagen.
- Wir führen die erforderlichen Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren und koordinieren die grenzüberschreitenden Schritte.
Diese Angaben helfen uns bei der ersten Prüfung
- Land, Gericht und Datum der Entscheidung.
- Gegenstand der Entscheidung sowie vorhandene Rechtskraft- oder Zustellungsnachweise.
- Ihr Ziel in der Türkei und Ihnen bekannte Fristen.
Welche Unterlagen wir benötigen und welchen Umfang die Unterstützung hat, klären wir anhand Ihres konkreten Anliegens.
Klare Absprachen von Anfang an
Wir prüfen zunächst Ihr Anliegen und die vorhandenen Unterlagen. Zuständigkeiten, Leistungsumfang und Vergütung klären wir mit Ihnen und erläutern die möglichen nächsten Schritte.
Die Bearbeitung türkischer Gerichtsentscheidungen in Deutschland erfolgt durch entsprechend zugelassene deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir koordinieren die grenzüberschreitenden Schritte.
Anliegen zur Gerichtsentscheidung schildern
Ihr Anliegen: Anerkennung und Vollstreckung
Bei Fristen oder dringenden Anliegen rufen Sie uns bitte direkt an.