Anerkennung und Vollstreckung in der Türkei

Wir prüfen die Voraussetzungen für die Anerkennung oder Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen in der Türkei und begleiten die erforderlichen Verfahren.

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Anerkennung und Vollstreckung in der Türkei

Sie möchten eine ausländische Gerichtsentscheidung in der Türkei verwenden oder eine darin zugesprochene Forderung dort durchsetzen? Wir prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Entscheidung in der Türkei anerkannt und bei Bedarf für vollstreckbar erklärt werden kann.

So unterstützen wir Sie

  • Wir prüfen die Entscheidung und die vorhandenen Unterlagen, einschließlich etwaiger Rechtskraft- und Zustellungsnachweise.
  • Je nach Art der Entscheidung und Ihrem Ziel klären wir das passende Verfahren und die benötigten Unterlagen.
  • Wir führen die erforderlichen Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren und koordinieren die grenzüberschreitenden Schritte.

Diese Angaben helfen uns bei der ersten Prüfung

  • Land, Gericht und Datum der Entscheidung.
  • Gegenstand der Entscheidung sowie vorhandene Rechtskraft- oder Zustellungsnachweise.
  • Ihr Ziel in der Türkei und Ihnen bekannte Fristen.

Welche Unterlagen wir benötigen und welchen Umfang die Unterstützung hat, klären wir anhand Ihres konkreten Anliegens.

Klare Absprachen von Anfang an

Wir prüfen zunächst Ihr Anliegen und die vorhandenen Unterlagen. Zuständigkeiten, Leistungsumfang und Vergütung klären wir mit Ihnen und erläutern die möglichen nächsten Schritte.

Die Bearbeitung türkischer Gerichtsentscheidungen in Deutschland erfolgt durch entsprechend zugelassene deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir koordinieren die grenzüberschreitenden Schritte.

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Ihr Anliegen: Anerkennung und Vollstreckung

    Weitere Angaben oder PDF (optional)

    So geht es weiter:Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen. Umfang und Kosten einer Beratung klären wir vorher.

    Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Weder die Übermittlung des Formulars noch ein Telefonat begründet für sich allein ein Mandatsverhältnis oder die Übernahme einer Fristenkontrolle; dies bedarf unserer ausdrücklichen Bestätigung.

    Bei Fristen oder dringenden Anliegen rufen Sie uns bitte direkt an.

    Anrufen: +49 221 16928292