Erbstreit und Nachlass
Erbstreit und Nachlass in der Türkei. Kontakt auf Deutsch und Türkisch. Wir klären Unterlagen und Leistungsumfang.
VERFAHREN IN DER TÜRKEI · DEUTSCH & TÜRKISCH
Erbstreit und Nachlass
Sie erhalten Ihren Anteil an einem Erbe in der Türkei nicht, es gibt Streit über die Aufteilung oder Sie möchten eine frühere Immobilienübertragung des Erblassers prüfen lassen? Wir prüfen Ihre Unterlagen und rechtlichen Möglichkeiten und begleiten die erforderlichen Verfahren. Sie können mit uns auf Deutsch oder Türkisch kommunizieren.
Worum es in Ihrem Fall gehen kann
- Streit über die Erbenstellung, den Nachlass – also das hinterlassene Vermögen und die Schulden – und die Aufteilung des Erbes.
- Ansprüche zum Schutz des gesetzlich geschützten Mindestanteils am Erbe nach türkischem Recht, insbesondere die Herabsetzungsklage (tenkis).
- Streit über Immobilienübertragungen, mit denen Erben benachteiligt worden sein sollen, insbesondere wegen behaupteter Scheingeschäfte des Erblassers (muris muvazaası).
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen prüfen wir zunächst das anwendbare Recht und die zuständigen Stellen. Anhand der Unterlagen klären wir, welche Ansprüche und Verfahrensschritte in Betracht kommen.
Diese Angaben helfen bei der ersten Einordnung
- Kurze Angaben zum Erblasser, zum Sterbedatum und zu den Beteiligten.
- Bekannte Immobilien, Konten, Übertragungen und weitere Vermögenswerte.
- Vorhandene Erbnachweise, Testamente, Grundbuchunterlagen und Gerichtsschreiben.
So beginnt die Zusammenarbeit
Wir klären zunächst Ihr Anliegen, die Beteiligten und die vorhandenen Unterlagen. Danach besprechen wir Zuständigkeiten, die nächsten Schritte sowie Leistungsumfang und Vergütung. Eine verbindliche Übernahme erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung.
Ihr Anliegen zum Erbe
Türkisches Recht · Erbstreit und Nachlass
Für die erste Kontaktaufnahme genügen Ihre Kontaktdaten und eine kurze Schilderung. Nennen Sie bitte auch bekannte Fristen. Weitere Unterlagen und den Umfang der Prüfung stimmen wir mit Ihnen ab.
Die Anfrage allein begründet kein Mandatsverhältnis und keine Übernahme einer Fristenkontrolle. Bei dringenden oder fristgebundenen Anliegen rufen Sie uns bitte an.