Gesellschaftsgründung und Anteilsübertragung in der Türkei
Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen zur Gesellschaftsgründung, zur Beteiligungsstruktur und zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen in der Türkei.
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Gesellschaftsgründung und Anteilsübertragung in der Türkei
Sie möchten in der Türkei ein Unternehmen gründen, sich an einer bestehenden Gesellschaft beteiligen oder Gesellschaftsanteile übertragen? Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Beteiligungs- und Vertretungsstruktur, die benötigten Verträge und die rechtlichen Voraussetzungen des Vorhabens.
So unterstützen wir Sie
- Bei der Gründung unterstützen wir Sie rechtlich bei Satzung, Gesellschafterrechten und Vertretungsregelungen.
- Wir prüfen Kapitalmaßnahmen und geplante Änderungen der Beteiligungsstruktur.
- Bei Anteilsübertragungen prüfen wir die Bedingungen, die Unterlagen und die erforderlichen gesellschafts- und registerrechtlichen Schritte.
Diese Angaben helfen uns bei der ersten Prüfung
- Geplante Geschäftstätigkeit oder Angaben zur bestehenden Gesellschaft.
- Gesellschafter, Beteiligungsverhältnisse und beabsichtigte Maßnahme.
- Vorhandene Satzung, Registerunterlagen und Übertragungsentwürfe.
Welche Unterlagen wir benötigen und welchen Umfang die Unterstützung hat, klären wir anhand Ihres konkreten Anliegens.
Klare Absprachen von Anfang an
Wir prüfen zunächst Ihr Anliegen und die vorhandenen Unterlagen. Zuständigkeiten, Leistungsumfang und Vergütung klären wir mit Ihnen und erläutern die möglichen nächsten Schritte.
Soweit deutsches Recht betroffen ist, erfolgt die Bearbeitung gemeinsam mit entsprechend zugelassenen deutschen Kooperationsanwältinnen und Kooperationsanwälten.
Gesellschaftsrechtliches Anliegen schildern
Ihr Anliegen: Gründung und Anteilsübertragung
Bei Fristen oder dringenden Anliegen rufen Sie uns bitte direkt an.