Marken und Schutzrechte in der Türkei
Wir prüfen Verträge und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Marken und anderen gewerblichen Schutzrechten in der Türkei.
Deutsch · Türkisch · International
Marken und Schutzrechte in der Türkei
Sie möchten eine Marke oder ein anderes gewerbliches Schutzrecht in der Türkei übertragen, dessen Nutzung erlauben oder eine möglicherweise unbefugte Nutzung prüfen lassen? Wir prüfen die Verträge, Registerangaben und rechtlichen Möglichkeiten.
So unterstützen wir Sie
- Bei Übertragungs- und Lizenzverträgen prüfen wir den Nutzungsumfang, die Pflichten der Beteiligten und die Vertragsbedingungen.
- Wir prüfen Ansprüche und Streitigkeiten zu Marken und anderen gewerblichen Schutzrechten.
- Erforderliche Anmeldeverfahren koordinieren wir mit den hierfür befugten Berufsträgern.
Diese Angaben helfen uns bei der ersten Prüfung
- Bezeichnung der Marke oder des Schutzrechts und bekannte Registerangaben.
- Kurze Schilderung des geplanten Vertrags, Vorgangs oder Streits.
- Vorhandene Verträge, Registerunterlagen, Korrespondenz und relevante Nutzungsbeispiele.
Welche Unterlagen wir benötigen und welchen Umfang die Unterstützung hat, klären wir anhand Ihres konkreten Anliegens.
Klare Absprachen von Anfang an
Wir prüfen zunächst Ihr Anliegen und die vorhandenen Unterlagen. Zuständigkeiten, Leistungsumfang und Vergütung klären wir mit Ihnen und erläutern die möglichen nächsten Schritte.
Soweit deutsches Recht betroffen ist, erfolgt die Bearbeitung gemeinsam mit entsprechend zugelassenen deutschen Kooperationsanwältinnen und Kooperationsanwälten.
Schutzrechtsanliegen schildern
Ihr Anliegen: Marken und gewerbliche Schutzrechte
Bei Fristen oder dringenden Anliegen rufen Sie uns bitte direkt an.