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Netzentgelte: Kabinettsentwurf sieht jährlichen Zuschuss für 2027 bis 2029 vor

Keine direkte Auszahlung an Haushalte

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 einen Entwurf zur Bezuschussung der Übertragungsnetzkosten in den Jahren 2027, 2028 und 2029 beschlossen. Vorgesehen sind insgesamt 5,525 Milliarden Euro pro Jahr. Dies ist weder ein Betrag je Verbraucher noch je Netzbetreiber, sondern die unter den Übertragungsnetzbetreibern mit Regelzonenverantwortung aufzuteilende Jahressumme.

Auf Anforderung der Betreiber soll die Zahlung jährlich in zehn gleichen Raten erfolgen. Der Zuschuss soll die Kalkulationsbasis der Netzentgelte verringern; die Wirkung erreicht Stromkunden über die nachgelagerten Netze und die Stromlieferung. Eine direkte, für alle Haushalte gleich hohe Auszahlung ist nicht vorgesehen.

Warum die einzelne Stromrechnung gesondert betrachtet werden muss

Die tatsächliche Wirkung hängt unter anderem von Netzentgelten, Verbrauch und Liefervertrag ab. Aus der Gesamtsumme lässt sich keine verbindliche Ersparnis für einen einzelnen Haushalt ableiten. Auch Entlastungsbeispiele aus 2026 sind keine Garantie für 2027.

Für mehr Transparenz sollen Übertragungsnetzbetreiber Berechnungen mit und ohne Zuschuss veröffentlichen. Verteilernetzbetreiber sollen entsprechende Vergleiche für typische Abnahmefälle bereitstellen. Stromlieferanten sollen in der Jahresrechnung auf den Zuschuss und die Veröffentlichung des jeweiligen Verteilernetzbetreibers hinweisen.

Haushaltsmittel und Inkrafttreten bleiben zu unterscheiden

Die Begründung behandelt ausdrücklich die Bereitstellung der Mittel in den Haushalten 2028 und 2029. Sollten geringere Mittel zur Verfügung stehen, müsste der gesetzliche Zuschussbetrag entsprechend angepasst werden. Für rechtliche oder tatsächliche Zahlungsausfälle sieht der Entwurf unter bestimmten Voraussetzungen zudem eine einmalige unterjährige Anpassung der Netzentgelte vor.

Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Das ist vom Förderzeitraum 2027 bis 2029 zu unterscheiden. Der Kabinettsbeschluss allein setzt das Gesetz noch nicht in Kraft.

Kurzüberblick

Geplant ist eine dreijährige Dämpfung der Netzkosten durch jährliche Bundesmittel. Eine direkte Haushaltszahlung oder ein fester Rabatt für jeden Stromkunden folgt daraus nicht. Entscheidend bleiben das endgültige Gesetz, die Haushaltsmittel und die Entgeltberechnungen.

Amtliche Quellen