TÜRKEI · KARTELLRECHT · 11.09.2026
Türkei: Mündliche Anhörung im Kartellverfahren zu Lotsen- und Schlepperdiensten am 22. September
Das Verfahren erreicht die Phase der mündlichen Anhörung
Die türkische Wettbewerbsbehörde hat die mündliche Anhörung in einem Kartellverfahren über maritime Lotsen- und Schlepperdienste für den 22. September 2026 um 10.30 Uhr angesetzt. Nach der amtlichen Mitteilung vom 11. September 2026 richtet sich die Untersuchung gegen Anadolu Kılavuzluk AŞ, Deniz Kılavuzluk AŞ, Marin Römorkör ve Kılavuzluk AŞ und Sanmar Denizcilik Makina ve Ticaret AŞ.
Die mündliche Anhörung ist ein Verfahrensschritt vor dem türkischen Wettbewerbsrat. Sie gibt den beteiligten Unternehmen Gelegenheit, zu den Vorwürfen und den bisherigen Feststellungen Stellung zu nehmen. Mit der Terminierung ist noch keine Entscheidung über einen Verstoß oder eine Sanktion verbunden.

Absprachen bei Ausschreibungen und sensible Arbeitsmarktdaten im Fokus
Nach Angaben der Behörde werden zwei Vorwürfe geprüft. Zum einen geht es um mögliche Absprachen bei Antrags- und Ausschreibungsverfahren für Lotsen- und Schlepperdienste. Zum anderen steht ein möglicher Austausch wettbewerblich sensibler Informationen auf den betroffenen Arbeitsmärkten im Raum.
Ob darin ein Verstoß gegen das türkische Wettbewerbsgesetz Nr. 4054 liegt, entscheidet der Wettbewerbsrat erst nach Würdigung der Beweise, der Stellungnahmen der Unternehmen und des Untersuchungsergebnisses.
Frist für Wortmeldungen endet am 15. September
Beschwerdeführer und sonstige Dritte, die in der Anhörung selbst das Wort ergreifen möchten, müssen bei der Wettbewerbsbehörde einen begründeten Antrag einreichen. Der Antrag muss Unterlagen enthalten, aus denen ihr konkretes Interesse am Gegenstand des Verfahrens hervorgeht. Die Frist endet am 15. September 2026 mit Dienstschluss.
Diese Anmeldung ist von der bloßen Teilnahme als Zuhörer zu unterscheiden. Wer sprechen möchte, muss die besonderen Anforderungen der Verfahrensregeln für mündliche Anhörungen erfüllen.
Online-Teilnahme für Zuhörer möglich
Interessierte können die Anhörung online verfolgen. Dazu ist das Teilnahmeformular auf der Internetseite der türkischen Wettbewerbsbehörde spätestens 30 Minuten vor Beginn der Sitzung auszufüllen.
Noch keine Feststellung eines Kartellrechtsverstoßes
Die mündliche Anhörung bedeutet nicht, dass ein Verstoß bereits festgestellt wurde. Erst nach Abschluss des Verfahrens entscheidet der Wettbewerbsrat, ob die beteiligten Unternehmen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben und ob Sanktionen verhängt werden.
Kurz zusammengefasst
Die mündliche Anhörung im türkischen Kartellverfahren zu Lotsen- und Schlepperdiensten findet am 22. September 2026 statt. Wer als Beschwerdeführer oder betroffener Dritter selbst sprechen möchte, muss den Antrag bis zum 15. September bei der Behörde einreichen; Zuhörer können die Sitzung online verfolgen. Eine Entscheidung über einen Rechtsverstoß ist noch nicht gefallen.
Amtliche Quelle
Türkische Wettbewerbsbehörde – Mitteilung vom 11. September 2026