TÜRKEI · 16.09.2026
Türkei: Neue Kennzeichnungsvorgaben für Fleischprodukte in der Türkei
Nachrichtendatum: 16. September 2026 · Behörde: Türkisches Ministerium für Land- und Forstwirtschaft · Dokument: Türkisches Lebensmittelkodex-Kommuniqué über Fleisch, vorbereitete Fleischmischungen und Fleischerzeugnisse (2026/15) · Amtsblatt: 16. September 2026, Nr. 33372
Anforderungen an Herstellung und Verbraucherinformation
Das neue Kommuniqué regelt rohes Fleisch, Hackfleisch, vorbereitete Fleischmischungen, mechanisch getrenntes Geflügelfleisch und Fleischerzeugnisse. Es nennt zugleich Ausnahmen; Fleischextrakte und tierische Fette fallen beispielsweise nicht darunter. Das bisherige Kommuniqué 2018/52 wird aufgehoben.

Angaben auf Verpackung und in Werbung
Bei der Kennzeichnung dürfen unter anderem Angaben wie „%100“, „%100 Dana eti“ und „%100 Göğüs eti“ nicht verwendet werden. Gefrorene rohe Erzeugnisse müssen einen Hinweis tragen, dass sie nach dem Auftauen nicht erneut eingefroren werden sollen. Die einschlägigen Informationsregeln gelten auch für Werbung. Unternehmen sollten daher Verpackung und Produktwerbung gemeinsam prüfen.
Anpassung bis Ende März 2027
Das Kommuniqué gilt seit dem 16. September 2026. Bereits tätige Lebensmittelunternehmen müssen ihre Produkte und Abläufe bis zum 31. März 2027 anpassen und bis dahin die bisherigen Vorschriften beachten. Produkte, die vor Ablauf der Übergangsfrist in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ende ihrer Haltbarkeit im Markt bleiben. Für später hergestellte Ware ergibt sich daraus keine pauschale Ausnahme.
Kurzüberblick
Die Türkei hat ihre Vorschriften für Fleisch und Fleischerzeugnisse erneuert. Für bestehende Unternehmen ist der 31. März 2027 der zentrale Anpassungstermin; besonders wichtig sind Etiketten, Werbung und Hinweise für Tiefkühlware.