TÜRKEI · 16.09.2026
Türkei: Neue türkische Regeln für feste Brennstoffe
Nachrichtendatum: 16. September 2026 · Behörde: Türkisches Ministerium für Umwelt, Stadtentwicklung und Klimawandel · Dokumente: Verordnung zur Umweltkontrolle fester Brennstoffe und Änderungsverordnung zur Luftreinhaltung beim Heizen · Amtsblatt: 16. September 2026, Nr. 33372
Umweltanforderungen für feste Brennstoffe neu gefasst
Die Türkei hat die Umweltanforderungen an heimische und importierte feste Brennstoffe neu geregelt. Die Verordnung behandelt Eigenschaften, Nachweise, Vertrieb und Verwendung der Brennstoffe. Eine gleichzeitig veröffentlichte Änderungsverordnung stimmt die bisherigen Vorschriften zur Luftreinhaltung beim Heizen darauf ab. Beide Texte betreffen denselben Regelungskomplex.

Anwendungsbereich und Nachweise
Für die Einfuhr ist ein Konformitätsnachweis vorgesehen. Ob weitere Pflichten greifen, hängt von Brennstoff und Tätigkeit ab. Nicht erfasst sind unter anderem Brennstoffe für das unmittelbare Garen von Lebensmitteln im heißen Abgasstrom, Grillkohle und Wasserpfeifenkohle. Auch die Innenraumluft in geschlossenen Arbeitsstätten wird durch diese Verordnung nicht geregelt.
Unterschiedliche Stichtage
Bereits ausgestellte Bescheinigungen gelten bis zum 30. Juni 2027 fort. Für bestimmte Biomassebrennstoffe reichen Übergangsregelungen bis zum 1. Januar 2028 beziehungsweise 1. Juni 2030. Artikel 12 Absatz 3 tritt am 1. Juni 2028 in Kraft, die übrigen Vorschriften am Tag der Veröffentlichung, dem 16. September 2026. Betriebe sollten deshalb die für ihren Brennstoff einschlägige Vorschrift und ihren Stichtag einzeln prüfen.
Kurzüberblick
Die Türkei hat die umweltrechtlichen Anforderungen an feste Brennstoffe neu geordnet. Für Importeure und Händler sind insbesondere der Anwendungsbereich, vorhandene Bescheinigungen und die jeweiligen Übergangsfristen relevant.