Türkei · Personenbezogene Daten · 08.09.2026

Besondere Datenschutzregeln für COP31-Teilnehmerdaten in der Türkei

Zweck der Datenverarbeitung ist begrenzt

Mit dem am 8. September 2026 veröffentlichten Präsidialbeschluss Nr. 11780 hat die Türkei eine Vereinbarung mit dem Sekretariat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen über Teilnehmerdaten der COP31 genehmigt. Die Regelung betrifft den Zugriff auf das Online-Registrierungssystem zur Erleichterung von Visumverfahren und, in eng begrenzten Fällen, zur friedlichen und sicheren Durchführung der Veranstaltung.

Ausweisdokument, leere Teilnehmerkarte und gesicherter Bildschirm an einer Registrierung; nur Hände sichtbar
KI-generierte symbolische redaktionelle Darstellung. Es ist kein menschliches Gesicht zu sehen.

Türkische Stellen dürfen Angaben im Registrierungssystem zur Identitätsprüfung und Visumbearbeitung abgleichen. Bestimmte Identitätsinformationen für Sicherheitszwecke sollen nur fallbezogen übermittelt werden. Eine allgemeine Nutzung sämtlicher Registrierungsdaten für andere staatliche Zwecke wird dadurch nicht eröffnet.

Herunterladen und Kopieren grundsätzlich ausgeschlossen

Das Sekretariat stellt den zuständigen türkischen Behörden eine gesicherte Benutzeroberfläche zur Verfügung. Daten aus dem System dürfen grundsätzlich weder heruntergeladen noch kopiert werden. Eine Ausnahme setzt eine gesonderte schriftliche Vereinbarung aus technischen Gründen voraus. Der Zugriff ist auf Bedienstete zu begrenzen, die die Angaben für ihre Aufgabe benötigen. Technische und organisatorische Maßnahmen müssen insbesondere Veränderung, Verlust, unbefugten Zugriff, Offenlegung und Export verhindern.

Der Zugriff auf das Registrierungssystem besteht nur für den Konferenzzeitraum und endet nach Abschluss der COP31. Eine vorübergehende Teilnehmerliste darf nur mit Einwilligung der betroffenen Person bereitgestellt werden. Personenbezogene Daten sind nur so lange aufzubewahren, wie dies für den festgelegten Zweck erforderlich ist, und danach zu löschen.

Anfragen betroffener Personen

Anträge auf Auskunft, Berichtigung oder die Wahrnehmung weiterer Datenschutzrechte werden danach zugeordnet, welche Partei die betreffende Verarbeitung verantwortet. Kontaktstellen beider Seiten sind in der Anlage benannt. Streitfragen sollen zunächst einvernehmlich gelöst werden.

Die Vereinbarung tritt nach der diplomatischen Mitteilung über den Abschluss der innerstaatlichen Verfahren in Kraft. Sie ist auf Registrierung, Visum und Sicherheit der COP31 begrenzt und ändert nicht allgemein die Regeln des staatlichen Datenaustauschs in der Türkei.

Kurzüberblick

Die Vereinbarung begrenzt die Nutzung von COP31-Teilnehmerdaten auf Visum- und Sicherheitszwecke. Hervorgehoben werden eine gesicherte Oberfläche, Zugriff nur nach Erforderlichkeit, das grundsätzliche Kopierverbot, zeitlich begrenzte Speicherung und klare Ansprechpartner für Betroffenenrechte.

Amtliche Quellen

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