Türkei · Verwaltung und Vergabe · 08.09.2026
Neue Verwertungsvorschriften für überschüssiges Material der türkischen Küstenwache
Verkauf, Übertragung und Dienstleistungen in einem Verfahren gebündelt
Die am 8. September 2026 in Kraft getretene Verordnung regelt die Verwertung überschüssiger, ausgesonderter oder wirtschaftlich verbrauchter Fahrzeuge, Waffen, Munition, Maschinen und sonstiger Materialien der türkischen Küstenwache. Erfasst werden außerdem bestimmte Dienstleistungen, soweit die Kernaufgaben der Küstenwache dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Als Verwertungsformen kommen Verkauf, Tausch, unentgeltliche Übertragung, Hilfeleistung und Übertragung an andere öffentliche Stellen in Betracht. Der technische Feststellungsausschuss besteht aus fünf Personen. Bewertungs- und Vergabekommissionen müssen aus mindestens drei Personen und einer ungeraden Mitgliederzahl bestehen. Vor einer Verwertung sind Art, Menge, Zustand und geschätzter Wert festzustellen.
Tarifverfahren bei dauerhaft angebotenen Leistungen
Fortlaufend angebotene Dienstleistungen können nach der erforderlichen Genehmigung zu einem festgelegten Tarif ohne Vergabeverfahren erbracht werden. Nicht dauerhaft angebotene Leistungen werden grundsätzlich ausgeschrieben. Die Vorschrift erlaubt daher nicht, sämtliche Leistungen der Küstenwache ohne Ausschreibung zu verkaufen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind unter anderem mit Vorbereitung oder Durchführung befasste Bedienstete, bestimmte Angehörige und verbundene Unternehmen, von öffentlichen Vergaben ausgeschlossene Personen sowie wegen bestimmter Straftaten Verurteilte. Unterhalb der jährlich angepassten Wertgrenze des Artikels 21 Buchstabe f des türkischen Vergabegesetzes kann statt einer Bekanntmachung eine Einladung an mindestens drei Unternehmen genügen.
Sicherheiten, elektronische Vergabe und kurze Beschwerdefrist
Die Bietungssicherheit beträgt grundsätzlich mindestens drei Prozent des geschätzten Wertes; die Vertragserfüllungssicherheit sechs Prozent des Zuschlagswertes. Ein Verzicht ist möglich, wenn dies in der Genehmigung ausdrücklich vorgesehen wird. Bei vorhandener Infrastruktur kann das Verfahren elektronisch durchgeführt werden.
Eine schriftliche Beschwerde gegen Verfahrenshandlungen ist innerhalb von fünf Tagen ab Kenntnis oder zumutbarer Kenntniserlangung einzureichen. Feiertage werden mitgerechnet; fällt der letzte Tag auf einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Arbeitstag. Die zuständige Stelle soll binnen sieben Arbeitstagen über Abhilfe, Aufhebung oder Zurückweisung entscheiden.
Kurzüberblick
Die Verordnung schafft Kommissions-, Vergabe-, Sicherheits- und Beschwerderegeln für überschüssige Materialien und bestimmte Dienstleistungen der türkischen Küstenwache. Das zulässige Verfahren richtet sich nach Art und Wert des Gegenstands oder der Leistung.