TÜRKEI · KARTELLRECHT · 11.09.2026
Türkei: Kartelluntersuchung wegen möglicher Abwerbeverbote in der Automobilzulieferindustrie
Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt im Fokus
Die türkische Wettbewerbsbehörde hat gegen 37 Unternehmen der Automobilzulieferindustrie und zwei Unternehmensvereinigungen ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Nach der amtlichen Mitteilung vom 7. September 2026 geht es um den Verdacht, dass Abwerbeverbote vereinbart und wettbewerblich sensible Informationen über Vergütung und Arbeitsbedingungen ausgetauscht worden sein könnten.
Nach Auswertung der im Vorprüfungsverfahren gewonnenen Informationen und Unterlagen sah der Wettbewerbsrat ernsthafte und hinreichende Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen Artikel 4 des türkischen Wettbewerbsgesetzes Nr. 4054. Mit Beschluss vom 13. August 2026, Nr. 26-29/831-M, wurde deshalb die förmliche Untersuchung eröffnet.

Kartellrecht gilt auch für Personalentscheidungen
Abwerbeverbote können die berufliche Bewegungsfreiheit von Beschäftigten und den Wettbewerb der Arbeitgeber um Arbeitskräfte beschränken. Auch der Austausch nicht öffentlicher Informationen über Gehälter, Zusatzleistungen oder sonstige Arbeitsbedingungen kann das eigenständige Marktverhalten der beteiligten Unternehmen beeinträchtigen.
Das Verfahren macht deutlich, dass kartellrechtliche Risiken nicht auf Verkaufspreise, Kunden oder Absatzgebiete begrenzt sind. Unternehmen sollten auch Kontakte zwischen Personalabteilungen, Branchenarbeitskreise und informelle Abstimmungen mit Wettbewerbern daraufhin prüfen, ob sie die Einstellung oder Vergütung von Beschäftigten beeinflussen können.
Noch keine Feststellung eines Verstoßes
Die Eröffnung der Untersuchung ist keine Entscheidung über einen Kartellrechtsverstoß. Die betroffenen Unternehmen gelten nicht allein aufgrund des Verfahrens als verantwortlich. Ob ein Verstoß vorliegt und ob Sanktionen verhängt werden, entscheidet der Wettbewerbsrat erst nach Abschluss der Beweisaufnahme und Prüfung der Stellungnahmen.
Amtliche Quelle
Türkische Wettbewerbsbehörde – Mitteilung vom 7. September 2026