TÜRKEI · 17.09.2026
Türkei: Keine unmittelbare Klage gegen militärische Verwarnungen und Verweise
Amtsblatt: 17. September 2026 · Entscheidung: 4. Juni 2026 · Gericht: Türkisches Verfassungsgericht · Verfahren: E.2025/212, K.2026/127
Normenkontrolle zur Regelung von 2024
Das türkische Verfassungsgericht hat im Normenkontrollverfahren den Antrag auf Aufhebung der Regelung zurückgewiesen, die für militärische Verwarnungen und Verweise keine unmittelbare Anfechtungsklage vorsieht. Die Entscheidung erging mit Stimmenmehrheit; sechs Mitglieder widersprachen. Sie schafft keinen neuen Ausschluss, sondern lässt die 2024 neu gefasste Regelung in Kraft.

Begründung der Mehrheit
Die Mehrheit verweist auf das Ziel militärischer Disziplin und die Sonderregelung für Angehörige der Streitkräfte in Artikel 129 der Verfassung. Seit der Änderung von 2024 können Gerichte die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Disziplinarstrafen prüfen, wenn wegen der Zahl oder Punkte solcher Strafen eine Entlassung aus den Streitkräften angefochten wird. Zusammen mit der gerichtlichen Kontrolle weiterer Folgemaßnahmen hielt die Mehrheit die Beschränkung für verhältnismäßig.
Abweichende Stimmen
Die Gegenstimmen betonen mögliche Folgen von Verwarnungen und Verweisen für Personalakte, Beförderung und Versetzung. Die Kontrolle erst bei einer Entlassung reiche dafür aus ihrer Sicht nicht aus. Praktisch bleibt eine unmittelbare Anfechtung dieser beiden Disziplinarstrafen ausgeschlossen; die gesetzlich vorgesehene Prüfung im Verfahren gegen eine Entlassung bleibt möglich.