Türkei · Wirtschaft und Recht · 06.09.2026
Türkisches Mittelfristprogramm 2027–2029: Ziele für Investitionen und Rechtsreformen
Ein Reformziel ist noch keine Gesetzesänderung
Das am 6. September 2026 vorgestellte Mittelfristprogramm legt den Rahmen der türkischen Wirtschafts- und Haushaltspolitik für die kommenden drei Jahre fest. Sein Abschnitt zum Investitionsumfeld enthält auch rechtspolitische Ziele.

Dazu gehören einfachere Investitionsverfahren, eine frühzeitige Behandlung von Problemen zwischen Investoren und Behörden, die Annäherung des Datenschutzrechts an das EU-System sowie die Modernisierung des Vollstreckungs- und Insolvenzrechts. Elektronische Zustellung und alternative Streitbeilegung stehen ebenfalls auf der Agenda.
Welche Unterscheidung ist für Unternehmen wichtig?
Diese Ziele sind weder als bereits eröffnetes neues Antragsverfahren noch als schon geltende Gesetzesänderung zu behandeln. Bei nachfolgenden Regelungen müssen Zuständigkeit, Anwendungsbereich und Beginn der Anwendung gesondert verfolgt werden. Bestehende Klage-, Zustellungs- oder Genehmigungsfristen dürfen nicht allein wegen der Programmvorstellung als geändert angesehen werden.
Kurzüberblick
Das Programm zeigt die Richtung künftiger Schritte im Investitions- und Rechtsbereich. Welche neuen Rechte und Pflichten für Unternehmen entstehen, lässt sich erst anhand der jeweils maßgeblichen Umsetzungsregelungen beurteilen.