TÜRKEI · VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT · 11.09.2026

Verwaltungsgericht in Iğdır errichtet: Gerichtsbezirk umfasst die gesamte Provinz

Entscheidung im türkischen Amtsblatt veröffentlicht

Das türkische Justizministerium hat die Errichtung eines Verwaltungsgerichts in Iğdır beschlossen. Die am 11. September 2026 im türkischen Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung geht auf die Zustimmung des Justizministers vom 9. September 2026 zurück.

Rechtsgrundlage ist Artikel 2 des Gesetzes Nr. 2576 über die Errichtung und die Aufgaben der regionalen Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichte und Finanzgerichte. Vor der Entscheidung wurden die zustimmenden Stellungnahmen des Innenministeriums, des Ministeriums für Finanzen und Schatzwesen sowie des Handelsministeriums eingeholt.

Gerichtsmodell, Reliefkarte der Türkei und Ortsmarkierung zum neuen Verwaltungsgericht Iğdır und seinem Gerichtsbezirk
KI-generierte redaktionelle Symbolaufnahme. Sie enthält weder Personen noch menschliche Silhouetten.

Gerichtsbezirk entspricht den Verwaltungsgrenzen der Provinz Iğdır

Der Gerichtsbezirk des neuen Verwaltungsgerichts umfasst die gesamten Verwaltungsgrenzen der Provinz Iğdır. Der Gerichtsbezirk bestimmt, für welches Gebiet ein Gericht örtlich zuständig ist.

Die Entscheidung ist damit insbesondere für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten von Bedeutung, die ihren örtlichen Bezug zur Provinz Iğdır haben. Für Steuerstreitigkeiten und Angelegenheiten, die durch besondere Vorschriften einem anderen Gericht zugewiesen sind, gelten weiterhin die jeweiligen Zuständigkeitsregeln.

Tatsächliche Arbeitsaufnahme ist gesondert zu prüfen

Die veröffentlichte Entscheidung regelt die Errichtung des Gerichts und seinen Gerichtsbezirk. Sie nennt jedoch keinen ausdrücklichen Zeitpunkt für die tatsächliche Aufnahme der Rechtsprechungstätigkeit und enthält keine gesonderte Regelung zur Überleitung bereits anhängiger Verfahren.

Vor einer fristgebundenen Einreichung sollte deshalb anhand der jeweils aktuellen amtlichen Angaben geprüft werden, welches Gericht zu diesem Zeitpunkt tatsächlich zuständig ist.

Amtliche Quelle

Türkisches Amtsblatt vom 11. September 2026 – Entscheidung zum Verwaltungsgericht Iğdır

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