TÜRKEI · ÖFFENTLICHE FINANZEN · 12.09.2026
Türkei veröffentlicht Vorgaben für die Haushalts- und Investitionsplanung 2027–2029
Sparsamkeit und Priorisierung bei den Projektanmeldungen für 2027
Im türkischen Amtsblatt vom 12. September 2026, Nr. 33368, sind die Vorgaben für die Haushalts- und Investitionsplanung der Jahre 2027 bis 2029 veröffentlicht worden. Dazu gehören die Aufforderung zur Haushaltsaufstellung mit dem zugehörigen Leitfaden sowie das Rundschreiben des türkischen Präsidenten Nr. 2026/10 und der Leitfaden zur Aufstellung des öffentlichen Investitionsprogramms.
Die Texte bestimmen, nach welchen Maßstäben öffentliche Stellen ihre Haushalts- und Investitionsvorschläge für 2027 ausarbeiten müssen. Sie sind jedoch weder das spätere Haushaltsgesetz noch die Bewilligung eines bestimmten Projekts. Geregelt wird vielmehr der verbindliche verwaltungsinterne Rahmen für die Vorbereitung der Vorschläge.

Überarbeitete Investitionsvorschläge bis zum 23. September
Die öffentlichen Stellen müssen ihre bereits eingereichten Investitionsvorschläge anhand des Mittelfristprogramms 2027–2029, des Rundschreibens Nr. 2026/10 und der im Leitfaden festgelegten Investitionsobergrenzen überprüfen. Erforderliche Änderungen sollen bis zum 23. September 2026 im Informationssystem für öffentliche Investitionen KaYa erfasst und zusätzlich mit einem amtlichen Schreiben an das türkische Präsidium für Strategie und Haushalt übermittelt werden.
Bei der Überarbeitung sind auch die Strategiepläne und Leistungsprogramme der jeweiligen Stelle zu berücksichtigen. Projekte müssen mit konkreten Zielen und Leistungsindikatoren verknüpft werden; Bedarf, Kosten und Umsetzbarkeit sind nachvollziehbar darzustellen.
Neue mehrjährige Projekte nur in Ausnahmefällen
Bei bereits laufenden Vorhaben sollen vorrangig diejenigen Projekte berücksichtigt werden, die in kurzer Zeit abgeschlossen werden können. Neue mehrjährige Projekte dürfen grundsätzlich nur aufgenommen werden, wenn ein dringender und zwingender Bedarf besteht. Gleichzeitig sollen Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung vorhandener öffentlicher Vermögenswerte stärker gewichtet werden.
Die Vorschläge müssen innerhalb der vorgegebenen Obergrenzen bleiben. Die verfügbaren Mittel sollen sparsam, kosteneffizient und rechtzeitig eingesetzt werden, damit Investitionen möglichst schnell einen wirtschaftlichen oder sozialen Nutzen entfalten.
Breiter Anwendungsbereich des Leitfadens
Der Leitfaden erfasst unter anderem Behörden des allgemeinen und des Sonderhaushalts, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Sozialversicherungsträger, staatliche Unternehmen, bestimmte Privatisierungsunternehmen, Einrichtungen mit revolvierendem Fonds, die İLBANK sowie Kommunen, die Projekte mit externer Finanzierung durchführen.
Damit betrifft die Regelung einen breiten Kreis öffentlicher Stellen. Über die endgültigen Mittelzuweisungen wird allerdings erst in den weiteren Haushalts- und Investitionsverfahren entschieden.
Kurz zusammengefasst
Die Türkei hat den amtlichen Rahmen für die Haushalts- und Investitionsplanung 2027–2029 veröffentlicht. Öffentliche Stellen müssen ihre Vorschläge an neue Prioritäten und Obergrenzen anpassen; neue mehrjährige Projekte bleiben grundsätzlich auf dringende Ausnahmefälle beschränkt. Die Texte regeln die Vorbereitung, stellen aber noch kein Haushaltsgesetz und keine konkrete Projektbewilligung dar.
Amtliche Quellen
SBB – Aufforderung zur Haushaltsaufstellung 2027–2029 und Leitfaden SBB – Rundschreiben des türkischen Präsidenten Nr. 2026/10 zur Vorbereitung des Investitionsprogramms SBB – Leitfaden zur Aufstellung des öffentlichen Investitionsprogramms 2027–2029