TÜRKEI · 14.09.2026
Türkei: Neue türkische Vorschriften für Lebensmittelaromen
Nachrichtendatum: 14. September 2026 · Behörde: Türkisches Ministerium für Land- und Forstwirtschaft · Dokument: Verordnung des türkischen Lebensmittelkodex über Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften · Amtsblatt: 14. September 2026, Nr. 33370
Regeln für Aromen neu gefasst
Die neue Verordnung betrifft Lebensmittelaromen, aromatisierende Zutaten, ihre Ausgangsstoffe und die Herstellung von Raucharomen. Reine süße, saure oder salzige Stoffe sowie unverarbeitete Lebensmittel sind nicht erfasst. Für bestimmte Kräuter- und Gewürzmischungen gilt ebenfalls eine Ausnahme, sofern sie nicht als Zutat im Sinne der Verordnung verwendet werden. Die Verordnung von 2011 wird aufgehoben.

Übergang bis Ende 2026
Die Verordnung ist am 14. September 2026 in Kraft getreten. Bestehende Lebensmittelunternehmen müssen die neuen Anforderungen bis zum 31. Dezember 2026 umsetzen. Lebensmittel, die zuvor nach den bisherigen Regeln in Verkehr gebracht wurden, können bis zum Ende ihrer Haltbarkeit verkauft werden. Für neue Produktion nach dem Stichtag gelten die neuen Vorgaben.
Besondere Stoffbeschränkungen
Für zehn in der Übergangsvorschrift einzeln bezeichnete Stoffe mit FL-Kennung gilt ab dem 31. Dezember 2026 ein Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung bei Herstellung oder Einfuhr von Lebensmitteln. Die Stoffe FL 05.062 und FL 05.099 dürfen ab diesem Datum nur noch in den dort aufgeführten Lebensmittelkategorien eingesetzt werden. Hersteller sollten Rezepturen anhand der vollständigen Stoffliste und Kategorien prüfen.
Kurzüberblick
Die Türkei hat die Regeln für Lebensmittelaromen erneuert. Der allgemeine Anpassungstermin ist der 31. Dezember 2026; zugleich beginnen besondere Verbote und Beschränkungen für einzelne Stoffe.